Überwachen
Qualifizierung ihres betriebes
Die rechtliche Verpflichtung zum Einsatz von Fachbetrieben erwächst für den Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus § 45 der Anlagenverordnung des Bundes (AwSV).
Als amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation ist die Qualifizierung ihres Betriebes zum Fachbetrieb nach Wasserrecht (im Sinne § 62 AwSV) unser Ziel. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Überwachungsverfahrens wird eine Urkunde ausgefertigt und das Recht zum Führen des privatrechtlichen Überwachungszeichens der BEST verliehen.
Sachverständige unseres Hauses führen unverbindliche Vorgespräche, fertigen in Abstimmung mit den Verantwortlichen Ihres Hauses den Überwachungsvertrag und führen im Anschluss an dessen Zeichnung die Aufnahmeüberwachungsprüfung wie künftig die zweijährig wiederkehrenden Regelüberwachungsprüfungen durch.
Fordern Sie unverbindlich unseren Überwachungsantrag an !
Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung und Prüfung des durch Ihr Haus zu bestellenden Fachbetriebsbeauftragten (betrieblich verantwortliche Person nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 AwSV, Schulung nach Nr. 3 ebenda) kann selbstverständlich ebenfalls durch die Sachverständigen der BEST geleistet werden.
Fragen Sie unsere Inhouse Schulungen an !
Bedarfsweise fertigen wir auf die besonderen Belange Ihres Hauses zugeschnittene Schulungsunterlagen zur Unterweisung des Betriebspersonals an (in Erfüllung des § 61 Abs. 2 AwSV) und führen Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort durch.
BEST Bekanntmachung nach §61 Absatz 3 AwSV
An dieser Stelle veröffentlichen wir als anerkannte Sachverständigenorganisation nach Wasserrecht -§ 52 der Anlagenverordnung des Bundes (AwSV)- die Urkunden der durch unsere Organisation zertifizierten Fachbetriebe, die entsprechend den Regelungen des § 61 Abs. 3 AwSV für Dritte tätig werden:
Die erteilten Zertifizierungen beziehen sich ausdrücklich ausschließlich auf die in der jeweiligen Urkunde gemachten Angaben: die Gesellschaft, ggf. deren Unternehmensteile, soweit diese über mehrere Standorte verfügen, ausdrücklich und ausschließlich auf die dort benannten Standorte, die benannten ausgeübten fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten und die benannten Anlagen nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), an denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden.
Die in den Urkunden genannten Befristungen sind zu beachten.
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsführung unseres Hauses.
BEST Zertifizierungen
Hans-Heinrich Otte e.K. in 25582 Hohenaspe
Gebr. Steimel GmbH & Co. Maschinenfabrik in 53773 Hennef
caldoa GmbH in 88046 Friedrichshafen
Fecken-Kirfel GmbH & Co.KG in 52070 Aachen
gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH in 52353 Düren
AST Anlagenbau & Engineering GmbH in 50868 Köln
Speira GmbH in 41515 Grevenbroich
Weiss GmbH, Malerwerkstätten in 40225 Düsseldorf
Metternich Haustechnik GmbH in 51570 Windeck-Rosbach
PBS Energiesysteme GmbH in 42781 Haan
PIRTEK Hydraulikservice Essen GmbH & Co. KG in 45356 Essen
heiler GmbH & Co. KG in 33649 Bielefeld
Welddar GmbH in 45968 Gladbeck
Skorupa Energy Technic in PL 46-380 Dobrodzien
Viessmann Deutschland GmbH in 70825 Korntal-Münchingen
PIRTEK 24/7 Hyedraulikservice GmbH in 57080 Siegen
BEST überwachter Fachbetrieb
Projekt – Referenzen auszugsweise
Aufnahme- und Regelüberwachungsprüfung
Walzwerkshersteller (Aluminium und Edelstahl)
Walzwerksbetreiber
Instandhaltungen von Kraftwerksbetreibern
Instandhaltungen von Stahlerzeugern
Schulung von Fachbetriebsbeauftragten und des Betriebspersonals
Walzwerkshersteller (Aluminium und Edelstahl)
Walzwerksbetreiber
Kraftwerksbetreiber
Pumpenhersteller
Hersteller von Großbaggern
Industrieklempner
Hydraulikdienstleister