Überwachen

Qualifizierung ihres betriebes

Die rechtliche Verpflichtung zum Einsatz von Fachbetrieben erwächst für den Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus § 45 der Anlagenverordnung des Bundes (AwSV).

Als amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation ist die Qualifizierung ihres Betriebes zum Fachbetrieb nach Wasserrecht (im Sinne § 62 AwSV) unser Ziel. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Überwachungsverfahrens wird eine Urkunde ausgefertigt und das Recht zum Führen des privatrechtlichen Überwachungszeichens der BEST verliehen.

Sachverständige unseres Hauses führen unverbindliche Vorgespräche, fertigen in Abstimmung mit den Verantwortlichen Ihres Hauses den Überwachungsvertrag und führen im Anschluss an dessen Zeichnung die Aufnahmeüberwachungsprüfung wie künftig die zweijährig wiederkehrenden Regelüberwachungsprüfungen durch.

Fordern Sie unverbindlich unseren Überwachungsantrag an !

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung und Prüfung des durch Ihr Haus zu bestellenden Fachbetriebsbeauftragten (betrieblich verantwortliche Person nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 AwSV, Schulung nach Nr. 3 ebenda) kann selbstverständlich ebenfalls durch die Sachverständigen der BEST geleistet werden.

Fragen Sie unsere Inhouse Schulungen an !

Bedarfsweise fertigen wir auf die besonderen Belange Ihres Hauses zugeschnittene Schulungsunterlagen zur Unterweisung des Betriebspersonals an (in Erfüllung des § 61 Abs. 2 AwSV) und führen Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort durch.



BEST Bekanntmachung nach §61 Absatz 3 AwSV

An dieser Stelle veröffentlichen wir als anerkannte Sachverständigenorganisation nach Wasserrecht -§ 52 der Anlagenverordnung des Bundes (AwSV)- die Urkunden der durch unsere Organisation zertifizierten Fachbetriebe, die entsprechend den Regelungen des § 61  Abs. 3 AwSV für Dritte tätig werden:

Die erteilten Zertifizierungen beziehen sich ausdrücklich ausschließlich auf die in der jeweiligen Urkunde gemachten Angaben: die Gesellschaft, ggf. deren Unternehmensteile, soweit diese über mehrere Standorte verfügen, ausdrücklich und ausschließlich auf die dort benannten Standorte, die benannten ausgeübten fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten und die benannten Anlagen nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), an denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden.
Die in den Urkunden genannten Befristungen sind zu beachten.
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsführung unseres Hauses.

BEST Zertifizierungen

BEST überwachter Fachbetrieb

Projekt – Referenzen auszugsweise

Aufnahme- und Regelüberwachungsprüfung
Walzwerkshersteller (Aluminium und Edelstahl)
Walzwerksbetreiber
Instandhaltungen von Kraftwerksbetreibern
Instandhaltungen von Stahlerzeugern

Schulung von Fachbetriebsbeauftragten und des Betriebspersonals
Walzwerkshersteller (Aluminium und Edelstahl)
Walzwerksbetreiber
Kraftwerksbetreiber
Pumpenhersteller
Hersteller von Großbaggern
Industrieklempner
Hydraulikdienstleister

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