BEST seit 1984

 

Wir sind amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation nach Wasserrecht und beschäftigen Sachverständige mit Anerkennungen nach verschiedenen Rechtsbereichen. Seit unserer Gründung im Jahre 1984 sind wir geschätzter Partner von Unternehmen und führenden Industrieverbänden in wichtigen Fragen der Sicherheit und Überwachung technischer Anlagen.

Wir prüfen Ihre Anlagen, qualifizieren Ihr Haus als Fachbetrieb oder schulen Ihre Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben des Wasserrechtes.

Die BEST hat eine technisch-naturwissenschaftliche AusrichtungErfahrene Sachverständige mit teils jahrzehntelanger Berufserfahrung in Planung, Produktion und Technischer Überwachung sind Ihre Ansprechpartner. Maschinenbauingenieure, Verfahrenstechniker und Bauingenieure sowie Chemiker, Geologen, Geografen und Juristen arbeiten gemeinsam an individuellen und kreativen Lösungen für Ihre Fragestellungen.

Flache Hierarchien und festgelegte Verantwortlichkeiten sichern Ihnen eine direkte Ansprache Ihres Projektpartners. Damit wird ein zielorientiertes Arbeiten in einem budgetsicheren und fristsicheren Projektlauf ermöglicht.

Individuelle und maßgeschneiderte Lösungen, die gegebene Strukturen in Ihrem Hause erkennen und nutzen und so Vorhandenes stützen und entwickeln, sind unser Mittel der Wahl. Hierbei gilt es sorgfältig, Modetrends zu ignorieren.
Letztlich muss es darum gehen, tragfähige, für alle Beteiligten (Betreiber und Behörde, aber auch Planer und Versicherung), zustimmungsfähige und anwenderfreundliche Konzepte und Instrumente für Ihr Unternehmen zu generieren. Ein Unternehmen kann nicht intern Expertenwissen auf allen Bereichen vorhalten, die seine Wertschöpfung nur mittelbar betreffen. Die BEST ist der Lieferant aktuellen Expertenwissens, das vor dem Hintergrund unserer großen Fallsammlung für Sie und Ihr Unternehmen nutzbar gemacht wird.

Hierbei umfassen die Instrumente unserer Dienstleistung, teilweise auf der Grundlage amtlicher Anerkennungen nach verschiedenen Rechtsbereichen und im Wettbewerb mit Technischen Überwachungsvereinen, die Beratung, das Begleiten zu Behördenterminen mit dem Erstellen von Ergebnis- und Verlaufsprotokollen, das Erstellen von gerichtsfesten GutachtenUnterstützung bei Genehmigungsverfahren nach verschiedenen Rechtsbereichen, die Durchführung amtlich vorgeschriebener Prüfungen von Anlagentechnik, die Qualifizierung von Fachbetrieben sowie die Veranstaltung von Schulungen, gerne auch „inhouse“, mit der Bereitstellung von auf Ihr Haus abgestimmtem individuellen Schulungsmaterial.

Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner bei allen Pflichten, die sich für den Betreiber von technischen Anlagen aus gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regelwerken, aus erteilten Bescheiden wie aus zivilrechtlichen Vereinbarungen ergeben.

BEST Leistungsspektrum

Wasserrecht

http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifAnlagenprüfung nach § 46 in Verbindung mit Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 AwSV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifGutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2
 auch in Verbindung mit Absatz 3 AwSV sowie nach § 42 Satz 2 AwSV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifFachbetriebsqualifikation nach § 62 Absatz 1 AwSV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifSchulungen nach § 62 Absatz 2 Nr. 3 AwSV sowie nach § 61 Absatz 2 AwSV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifUnterstützung bei Anzeigen nach § 40 AwSV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifAnträge auf Genehmigung nach Landeswassergesetz §§ 58 und 59 LWG

Allgemeine Dienstleistungen

http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifGutachterliche Stellungnahmen zu Fragen der Anlagensicherheit
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifAnlagenerhebung mit Beurteilung von Prüfpflichten und sonstigen Anforderungen nach verschiedenen
 Rechtsbereichen
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifGefährdungsbeurteilungen, auch nach BetrSichV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifGefahrenabwehrpläne, Alarmpläne, Meldewege, Betriebsanweisungen
 nach verschiedenen Rechtsvorschriften wie behördlichen Bescheiden
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifBeurteilung von Konzept- und Entwurfsplanung
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifBaubegleitende Beratung – Bauüberwachung – Bauabnahme
 TRwS, AwSV, BetrSichV, BImSchG

Weitere Rechtsbereiche

http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifPrüfung von Druckgeräten nach §§ 14 und 15 BetrSichV
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifAnträge auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz,
 §§ 4 und 16 BImSchG
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifAnzeigen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 15 BImSchG
http://www.bestconsult.com/images/best_micro.gifSicherheitsbericht nach Störfallverordnung, § 9 der 12. BImSchV

Vertrauen seit 1984