Prüfen

HANDLUNGSBEDARF ERMITTELN

Mit der Anlagenverordnung des Bundes zum Anlagenbezogenen Gewässerschutz (AwSV) sind seit dem 1 August 2017 die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bundeseinheitlich geregelt. Der Vollzug und die Aufsicht bleiben hingegen Ländersache.
Wir ermitteln mit den Verantwortlichen Ihres Hauses die Handlungsbedarfe aus der aktuellen Anlagenverordnung des Bundes (AwSV) und begleiten Ihr Haus bei der Umsetzung.

Wir sind amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation nach
Wasserrecht, haben Sachverständige nach Wasserrecht bestellt und führen im Auftrag der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Prüfungen an Bestands- und Neuanlagen durch.

In Kooperation mit einer anerkannten ZÜS führen Mitarbeiter der BEST Prüfungen an Druckgeräten der Anlagengruppe 1 und 2 durch. Für uns heißt Prüfen mehr als Mängelfeststellung anhand vorgegebener Checklisten. Wir bieten Projekt- und Branchenerfahrung insbesondere bei der Prüfung bestehender Anlagen.
Die rechtliche Verpflichtung der Unabhängigkeit des Sachverständigen ist dabei der Garant für Bewertungen und Empfehlungen, die frei sind von Interessen eines Anlagenplaners oder Anlagenbauers.

Hierbei sind wir dem verantwortungsvollen Unternehmer und Betreiber Partner, mit dem wir Ermessensräume erschließen und gestalten. Unsere Erfahrung in zahlreichen Projekten auch Ihrer Branche stellt die Zustimmung der zuständigen Behörden zu den von uns vorgeschlagenen betrieblich – organisatorischen Lösungen oder auch, falls diese nicht hinreichend sein sollten, anlagen- oder bautechnischen Maßnahmen, sicher.

Auf Wunsch erstellen wir über die Prüfung hinaus Maßnahmenkataloge mit Dringlichkeitsabstufung. Ihre Fachabteilung oder Ihr Detailplaner erhält mit der Entwurfs- und Konzeptplanung genaue Vorgaben. Der dem Planer vor geschaltete unabhängige Berater ist der Garant für kostenoptimierte Lösungen, die den gestellten Anforderungen entsprechen.

good, better ... BEST

Projekt – Referenzen auszugsweise

Prüfung vor Inbetriebnahme von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
Emulsionskreislaufanlage einer Warmstraße eines Aluminiumwalzwerkes
Technikum eines Chemieanlagenbetreibers

Wiederkehrende Prüfung der Emulsionskreislaufanlage einer Warmstraße eines Aluminiumwalzwerkes
Kühl-Schmierstoffanlage einer Werkzeugmaschine
Hydrazinanlage eines Kraftwerkes

Stilllegung von Anlagen
zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe.

Vertrauen seit 1984